DER RITZELBOT

1. Die Ausgangssituation

Problemzone
„Das Säubern der Pflasterfugen von Wildbewuchs ist eine immer wiederkehrende mühselige Arbeit. Während durch den Einsatz von Hochdruckreinigern die Fugen leergespült werden, poröses Gestein angegriffen wird und ein ungewollter Spritzeffekt auftritt, werden bei der Fugenreinigung mit Brennern die Wurzeln nicht vernichtet, so daß das Unkraut ständig nachwächst. Der Einsatz von chemischen Unkrautvernichtern ist aus ökologischen Gesichtspunkten nicht vertretbar, da die Umwelt zu stark belastet wird.“ (http://www.orangerie-shop.de/)

Also bleibt nur das aufwändige und rückenbelastende Auskratzen. Gegen letzteres gibt es bereits Produkte, die durch das Anstecken an einen Besenstiel oder an eine Gartenfräse das Arbeiten in aufrechter Haltung möglich machen. Aufwändig und zeitfressend bleibt die Prozedur allerdings immer noch.

Wär es dann nicht schön, wenn ein Roboter das Fugenreinigen selbstständig übernehmen könnte?

Anforderungen an den Ritzelbot

  • Entfernung von Gras und Unkraut am besten inklusive Wurzeln zwischen Terrassenfliesen und Pflastersteinen
  • Moosbeseitigung in Fugen und Spalten
  • Anpassung an jede Fugenbreite und Form von Beton- und Naturpflaster, zwischen Steinen und Gehwegplatten
  • Abfahren der Fugen ohne Wege zu wiederholen
  • Umfahren oder Übersteigen von Hindernissen und kleinen Stufen
  • Wetterfestigkeit, rostfreies Material
  • selbstständige und umweltgerechte Entsorgung des entfernten Materials

Einsatzfeld: Außenbereich, Privatgelände
Zielgruppe:
Haus- und Hofbesitzer, Mieter mit Grundstsück (Terrasse, kleine Wege)

Zum Thema Terrasse:
Laut des Zürcher Informations- und Ausbildungszentrums für Immobilien (Iazi) "[...] haben sich die Mitte der Neunzigerjahre kleiner gewordenen Grundstücksflächen für Einfamilienhäuser in den vergangenen Jahren wieder deutlich ausgeweitet. Derzeitiger Standard sind landesweit rund 560 Quadratmeter [...]. Wer sich kein Einfamilienhaus leisten kann und deshalb eine Eigentumswohnung ersteht, achtet ebenfalls stärker auf die Möglichkeit, an der frischen Luft sitzen zu können: Die Balkon- und Terrassenflächen haben sich seit 1987 fast verdoppelt.
Inzwischen misst der zur Wohnung gehörende Freiraum 18 Quadratmeter."

29. März 2024